Der Ernst-Reuter-Platz kann wie jeder Stadtraum
(bzw. jeder Raum allgemein) unterschiedlich wahr-
genommen und betrachtet werden.
Er kann z.B. als städtebauliche Figur oder als
Architektur-Ensemble gesehen werden.
Unser Fokus liegt dagegen auf dem Platz als
Öffentlicher Raum.
Ernst-Reuter-Platz als Forschungsgegenstand. Wir sind uns bewusst, dass es z.B. in der Stadt-Soziologie
unterschiedliche Standpunkte und Modelle bzgl.
des Öffentlichen Raumes gibt und fänden es spannend,
wenn der E-R-Platz als öffentliche Raum exemplarisch
auch verstärkt zum Forschungsgegenstand
an UdK und TU werden würde. http://www.isr.tu-berlin.de/index.php?id=1284
Begriff „Öffentlicher Raum“.
Wir sind uns bewusst, dass der Begiff
„Öffentlicher Raum“ unterschiedlich definierbar ist.
Wir vertreten die Meinung, dass ein Raum nur dann
öffentlich ist, wenn er auch von Menschen
(„der Öffentlichkeit“) genutzt oder allgemeiner
angeignet werden kann. Juristisch öffentlicher Raum, ist
nicht real-öffentlich, wenn Betreten oder Nutzen
verboten ist.
Die Aneignung muss aber andererseits von
vorübergehender Dauer sein, sonst verliert der Raum
erneut den öffentlicher Charakter.
Es kommt also auf die richtigen Rahmenbedingungen,
auf die Spielregeln, an.
Ein Labor des öffentlichen Raums. Das Architekten-Team m.a.l.v. experimentiert seit Jahren
mit unterschiedlichen Spielregeln für öffentliche Räume
und entwickelt daraus Konzepte für öffentliche Räume.
m.a.l.v. hat den Prozess der Belebung des
Ernst-Reuter-Platzes durch seinen Wettbewerbsbeitrag
von 2008 angestoßen und bringt nun sein Kow-How hier ein. http://www.malv.de/spielregeln.html